Honorar

ie Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

 

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.

Ich arbeite sehr gerne mit Vergütungsvereinbarungen, da sie für beide Seiten die größtmögliche Transparenz in Bezug auf die Kosten bietet. Hier kann ich Ihnen je nach Fall eine Pauschalvergütung anbieten oder eine Vergütung nach Stundensätzen.

 

Die Kostenpauschale richtet sich dabei nach dem Aufwand als auch nach dem getragenen Risiko. Aus diesem Grund ist die pauschale Vergütung vor allem für kleinere Mandate sinnvoll.

Die Abrechnung nach Stundensätzen erfolgt auch in höchstem Maße transparent durch regelmäßige Mitteilung der bisher aufgewendeten Zeit.

 

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.